Herzlich Willkommen bei Pflegedienst Herbst & Partner

Ihr ambulanter Pflegedienst für Wachtberg, Bonn und Rhein Sieg

Häusliche Pflege

Welche Individuelle Hilfe ist für Sie und/oder ihre Angehörigen notwendig?

Wir beraten Sie ausführlich und stimmen mit Ihnen gemeinsam die medizinische und pflegerische Versorgung.

Grundpflege nach SGB XI, z.B. Hilfe bei der Körperpflege, An- und Auskleiden, Hilfe bei Nahrungsaufnahme.

Unser Pflegedienst hat das Ziel Ihnen bei der Bewältigung der täglichen Aufgaben in Ihrer häuslichen Umgebung zu helfen.

 

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Behandlungspflege

Medizinische Behandlungspflege nach SGB V, wie z.B.:

– Verbandswechsel

– Injektionen

– Medikamentenverabreichung

– An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfe

– Stoma-Versorgung

– Umfassende Überwachung und Behandlung von Patienten im häuslichen Umfeld.

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Pflegeberatung

Wir führen den Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI durch.

Wir unterstützen Sie bei der Höherstufung Ihres Pflegegrades.

Wir beraten Sie bei der richtigen Hilfsmittel Auswahl und Entlastungsleistungen.

-Beratung und Hilfe bei Pflegegradeinstuffung

 

 

 

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Zuverlässig

Wir sind uns unserer Verantwortung  bewusst und setzen hochkompetentes, fachlich qualifiziertes Pflegepersonal ein.

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Persönlich

„Für uns zählt der Mensch“ ist nicht nur unser Slogan. Dieser Satz spiegelt unsere gesamte Firmenphilosophie und Arbeitsweise wieder.

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Familiär

Liebevolle und vertrauensvolle Unterstützung, bei der Pflege und Betreuung der Pflegebedürftigen Menschen und deren Familien.

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Erfahren

Seit bald 30 Jahren Erfahrung in der Alten- und Krankenpflege und in der Betreuung von Menschen mit Behinderung.

Wir pflegen Sie dort wo sie sich wohl fühlen.

In Ihrem eigenen Zuhause!

Wir sind jederzeit für Sie erreichbar!

Seit 20 Jahren versorgt Herbst und Partner die Menschen mit seinem kompetenten Pflegeteam.

Zu unseren Besonderheiten gehört eine individuelle Beratung, Flexibilität und Einfülsamkeit.

Fragen und Antworten - FAQ
Ich beziehe Pflegegeld und muss nun einen Überprüfungseinsatz nachweisen – was muss ich tun?

Überprüfungseinsätze nach § 37, SGB XI kann jeder zugelassene Pflegedienst durchführen. Sie dienen der Qualitätssicherung und der Beratung von pflegenden Angehörigen. Bei Pflegegrad II muss dies alle 6 Monate, ab Pflegegrad III alle 3 Monate unaufgefordert der Krankenkasse nachgewiesen werden, sonst droht Leistungskürzung oder sogar – Streichung. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin. Wenn Sie es wünschen, nehmen wir Sie in unsere Datenbank auf, so dass Sie automatisch rechtzeitig an den nächsten Termin erinnert werden. Die Kosten für diesen Einsatz übernimmt Ihre Pflegekasse.

Ich habe Sorge, dass mir Kosten entstehen, von denen ich nichts weiß, kann das passieren?

Bei uns zumindest nicht. Wir garantieren Ihnen, dass keine Kosten auf Sie zukommen, über die Sie nicht im Vorfeld aufgeklärt worden sind.

Muss ich mit einer Zuzahlung rechnen?

Auch wenn die soziale Pflegeversicherung eine enorme Verbesserung zu früher darstellt, deckt sie nicht immer alle Kosten für den Versicherten ab. Wir beraten Sie gerne dahingehend, welche Leistungen Sie mit Ihrer Pflegestufe finanzieren können, ohne eine Zuzahlung leisten zu müssen.

Wie sieht es mit einem Pflegevertrag aus?

Alle Patienten erhalten einen Pflegevertrag, aus dem die vereinbarten Leistungen und die Preise hervorgehen.

Ich habe eine Frage die hier nicht aufgeführt ist – was nun?

Kein Problem, klicken Sie hier um uns ein E-Mail mit Ihrer Frage zu senden. Wir werden versuchen, Sie umgehend zu beantworten. Alternativ können Sie auch im Menüpunkt „Kontakt“ den jeweiligen Ansprechpartner direkt anschreiben.